Für viele Menschen in Deutschland sind aufgrund ihrer Einkommenssituation anstehende Bestattungskosten oft nur schwer finanzierbar. Gerade Empfänger von ALG II und Pensionären mit niedrigen Renten sehen sich oft nicht in der Lage, diese meist ungeplanten Kosten zu tragen. Vielen ist unbekannt, dass in solchen Fällen die Sozialämter nach § 74 SGB XII verpflichtet sind, die Gesamtkosten der Bestattung einschließlich der Friedhofsgebühren zu tragen.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen eine Vorabprüfung bei dem für Sie zuständigen Sozialamt durchzuführen. Bei Kostenübernahme des Sozialamtes entstehen für Sie keine Kosten. Die gesamte Abwicklung der Bestattung wird von uns zuverlässig und zügig erledigt.
Sollte das Sozialamt eine Kostenübernahme ablehnen, sprechen Sie mit uns über alternative Möglichkeiten.