Unter einer Seebestattung versteht man die Bestattung der sterblichen Überreste eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen auf See. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik und im Mittelmeer.
Die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung werden in das Schiffslogbuch eingetragen. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen eine Urkunde mit diesen Koordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.
In der Regel findet am Heimatort des Verstorbenen eine übliche Trauerfeier mit anschließender Einäscherung statt. Die Krematoriumsurne wird an eine Seebestattungsrederei übersandt. Dort wird die Asche in eine Seebestattungsurne umgefüllt.
Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der Bestattung der Urne auf hoher See teilnehmen möchten oder nicht. Bei der Teilnahme von Angehörigen spricht man von einer "Begleiteten Seebestattung". Nehmen keine Angehörigen teil, spricht man von einer "Stillen Seebestattung".
Voraussetzungen für eine Seebestattung in Deutschland:
Eine Seebestattung muss in vielen Kommunen behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus.